Wie kann ich Rehasport anbieten?

Informationen für Rehasportanbieter ​

Rehasport anbieten – Was sind die Grundvoraussetzungen?

Um Rehasport anbieten zu können, bzw. Rehasport-Anbieter zu werden, müssen gewisse Grundlagen gegeben sein: Das sind zum einen formale Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen und zum anderen eine strategische Zielsetzung des Rehasports, die Sie als Bewegungsanbieter mit dem Rehasport verbinden.

Formale Voraussetzungen für Rehasport-Anbieter:

  • Geeignete Räumlichkeiten. Zum Beispiel einen Gymnastikraum, der pro Teilnehmer 5 m² Platz bietet
  • Qualifizierte Übungsleitung, mit gültiger Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport.
  • Betreuender Arzt, der bereit ist, Fragen aus der Gruppe oder Fragen der Übungsleitung zu beantworten
  • Sportverein, der Mitglied in einem Behindertensportverband ist. Denn ein bundesweit einheitliches Anerkennungsverfahren gibt es nur für Sportvereine, die Mitglied in einem Landesverband des DBS sind

Sind diese formalen Voraussetzungen erfüllt, dann folgt der nächste Schritt, sich zur richtigen Strategie und Zielsetzung Gedanken zu machen:

Welches Ziel verfolgen Sie mit dem Rehasport?​

Für einen Sportverein bedeutet Rehasport ein zusätzliches Angebot für seine Mitglieder, das von den Krankenkassen bezahlt wird. Betreiben Sie eine Physiotherapeutische Praxis, komplettiert der Rehasport Ihr Gesamtangebot, damit dem Patienten neben allen anderen Maßnahmen auch Rehasport angeboten werden kann. In diesem Fall ist es gegebenenfalls ausreichend, wenn der Rehasport zumindest kostendeckend durchgeführt wird. Rehasport wird ebenfalls als strategisches Instrument genutzt, um bestimmte Zielgruppen in die Praxis zu bringen.

In einem Sportstudio kann Rehasport eingesetzt werden, um ein ganz neues Kundensegment anzusprechen. Für Bestandskunden dient der Rehasport außerdem als zusätzliche Maßnahme zur Kundenbindung. In diesem Fall sollte das Ziel unbedingt ein positiver Deckungsbeitrag sein.

3 wichtige Fragen und Antworten für Rehasport-Anbieter

Die strategische Klarheit ist eine wichtige Voraussetzung. Nur wenn man weiß, was man mit dem Rehasport tatsächlich erreichen möchte, kann Rehasport sinnvoll in ein Angebot eingebettet werden und das dazugehörige Marketing, etwa den Aufbau von Kooperationen mit Ärzten, Selbsthilfegruppen, Krankenkassen oder Krankenhäusern, passend gestaltet werden.
  1. Einen eigenen Verein gründen oder mit einem bestehenden Verein kooperieren?
    Hier erklären wir Ihnen, wann ist sinnvoll ist, einen eigenen Verein zu gründen. 
  2. Sie überlegen, mit einem bestehenden Verein zu kooperieren?
    Welche Möglichkeiten es gibt, mit einem bestehenden Verein zu kooperieren, stellen wir Ihnen in diesem Beitrag vor. 
  3. Sie bieten bereits Rehasport über einen eigenen Verein oder in Kooperation mit einem Verein an und suchen Alternativen?
    Welche Optionen es gibt, den Anbieter wechseln, das stellen wir hier vor.

Ausbildung zum Rehasport-Übungsleiter

In der Rahmenvereinbarung für Rehabilitationssport ist festgelegt, dass der Rehabilitationssport (§ 64 SGB IX) durch einen Übungsleiter mit Übungsleiterlizenz B Rehabilitationssport angeleitet werden muss. Nur ein Übungsleiter mit gültiger Lizenz darf eine Rehasport-Gruppe leiten und diese Leistung mit den Kostenträgern abrechnen.

Dieser Übungsleiter muss für die jeweilige Gruppe (mit Wochentag und Uhrzeit) beim Verband gemeldet werden. Im Falle von Urlaub oder Krankheit kann nur ein lizenzierter Übungsleiter als Vertretung einspringen. Dieser muss ebenfalls beim Verband für die entsprechende Gruppe als Vertretung gemeldet sein.

Partnerbereich

Für unsere Partner haben wir einen eigenen Partnerbereich eingerichtet, in dem wir alle Informationen zum Thema Rehasport übersichtlich zusammengestellt haben. Hier finden Sie z. B. die aktuellen Vergütungssätze, Vorlagen und Anträge und Marketing-Material. Sind Sie noch kein Mitglied im Team Rehasport? Gerne beraten wir Sie zu möglichen Kooperationen. 

Anerkennung als Rehasportleistungserbringer

Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren als Leistungserbringer für Rehasport nach § 64 SGB IX?

Jede Rehasportgruppe, die offiziell durchgeführt und mit den Kostenträgern abgerechnet wird, muss zertifiziert sein. In einem Anerkennungsverfahren werden bestimmte formale Rahmenbedingungen (wie z. B. Raumgröße, Übungsleiter-Lizenz, Betreuung der Gruppe durch einen Arzt) überprüft und die entsprechende Stelle stellt ein Anerkennungszertifikat aus.
Grundlage für dieses Anerkennungsverfahren und die damit verbundene Kostenerstattung durch die Kostenträger ist die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011.

Rehasport: Wichtige Fragen & Antworten

Sie interessieren sich für Rehasport? Möchten daran teilnehmen oder suchen eine Gruppe in Ihrer Nähe?

Hier haben wir Antworten auf Ihre Fragen zusammengestellt:

Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist ein Bewegungstraining in der Gruppe. Die Teilnehmer treffen sich regelmäßig, um unter Anleitung einer speziell ausgebildeten Übungsleitung gemeinsam Sport zu treiben. Rehasport wird in der Regel als Gymnastik angeboten. Es gibt aber auch Rehasport in Form von Wassergymnastik. An einer Rehasportstunde können i. d. R. 15 Personen teilnehmen und sie dauert 45 Minuten. Rehasport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen bezahlt. In der Regel umfasst eine ärztliche Verordnung 50 Übungseinheiten á 45 Minuten.

Beim Rehasport werden verschiedene Angebote für unterschiedliche Zielgruppen unterschieden. Weit verbreitet sind Rehasportangebote für orthopädische Beschwerden. Diese Angebote sind geeignet für alle Menschen mit Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat, dazu zählen z. B. Rückenschmerzen sowie Hüft- und Knieschmerzen. Es gibt aber auch Rehasportgruppen für spezielle Krankheitsbilder, wie Sport nach Krebs, Parkinson oder Multiple Sklerose. Auch für Diabetiker oder Lungenkranke gibt es spezielle Angebote.

Die Teilnahme ist unabhängig vom Alter. Ab dem 15. Lebensjahr können auch Jugendliche an Rehasportangeboten für Erwachsene teilnehmen. Für Kinder bis 14 Jahren ist es sinnvoll an einer speziellen Rehasport-Kinder-Gruppe teilzunehmen.

Für Patienten mit akuten Beschwerden, z. B. nach Operationen ist der Rehasport nicht geeignet. Hier sollte die Physiotherapie das Mittel der Wahl sein.

Rehasport ist ein Bewegungsangebot, das sich per Definition an Menschen mit Behinderung, an Menschen mit drohender Behinderung sowie an chronisch Kranke richtet. Diese Definition ist geprägt durch die Herkunft des Rehasport aus dem Versehrtensport. Heutzutage wird Rehasport meinst an chronisch Kranke verordnet.

Das Ziel des Rehasport ist es, mit den Mitteln des Sports Menschen mit körperlichen Problemen und Einschränkungen wieder in Bewegung zu bringen und dadurch ihr Wohlbefinden und die körperliche Belastungsfähigkeit zu steigern. Weiterhin soll der Rehasport durch die gemeinsame Bewegung in einer Gruppe auch die soziale Integration fördern: die Teilnehmer nehmen durch den Sport – z.B. nach einem Schlaganfall – wieder an der Gesellschaft teil. Die Krankenkassen, die diesen Sportkurs à 50 Übungseinheiten komplett bezahlen, verstehen den Rehasport als eine Hilfe zur Selbsthilfe. Ziel ist, dass der Teilnehmer nach

Damit Sie am Rehasport teilnehmen können, benötigen Sie eine Verordnung (Formular 56) vom Arzt. Sie enthält neben der Diagnose auch Empfehlungen zur Anzahl der Übungseinheiten und zur Häufigkeit der Teilnahmen pro Woche.

Mit der vom Arzt ausgestellten Verordnung gehen Sie zu Ihrer Krankenkasse und lassen diese dort genehmigen und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse bestätigen.

Im Anschluss können Sie einen Rehasport Anbieter wählen und vereinbaren dort einen Termin, zu dem Sie die genehmigte Verordnung mitbringen. Gemeinsam mit der Übungsleitung vor Ort wählen Sie dann den für Sie passenden Kurs aus und beginnen das Training. Nach jeder Übungseinheit bestätigen Sie Ihre Teilnahme per Unterschrift auf einer Unterschriftenliste. Nach den i.d.R. 50 Einheiten haben Sie die Möglichkeit, eigenverantwortlich und auf eigene Kosten weiter zu trainieren oder Sie lassen sich eine Folgeverordnung ausstellen.

Die Trainingsstätten, an denen Sie über unser Netzwerk am Rehasport teilnehmen können, finden Sie hier. Geben Sie einfach den gesuchten Ort oder die dazugehörige Postleitzahl ein.

Die Kosten für den Rehasport übernimmt zu 100 % die Krankenkasse bzw. der Rentenversicherungsträger. Für die Teilnahme an der reinen Rehaport-Gymnastik kommen keine weiteren Zuzahlungen auf Sie zu. Die Krankenkassen befürworten eine Mitgliedschaft in den Sportvereinen, die den Rehasport durchführen, sie darf aber nicht verpflichtende Voraussetzung sein, am Rehasport teilnehmen zu können.

Sie erhalten als Privatpatient ebenfalls eine Verordnung vom Arzt und sollten auch vorab die Kostenübernahme mit Ihrem Kostenträger klären. Der ausgewählte Rehasportanbieter wird dann i. d. R. einen Behandlungsvertrag mit Ihnen abschließen, in dem die Dauer, die Anzahl der Übungseinheiten sowie die Kosten pro Übungseinheit geregelt sind. Nachdem Sie die Verordnung abtrainiert haben, stellt Ihnen der Anbieter dann eine Rechnung aus, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Nach dem Abtrainieren der Verordnung sollten Sie befähigt sein, die Übungen auch selbstverantwortlich zu Hause durchzuführen. Ist das nicht der Fall bzw. ist für Sie nach Einschätzung des Arztes der Gruppencharakter sehr wichtig, kann der Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Und zwar immer dann, wenn diese medizinisch notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Die medizinische Notwendigkeit muss der Arzt im Falle einer Folgeverordnung auf der Verordnung auf einem speziellen Feld kurz begründen.

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DBS-Lehrgangsplan für 2020 online 04.10.2019 Der DBS-Lehrgangsplan für das Jahr 2020 ist offiziell publiziert. Für alle Übungsleiter und Interessierte sicherlich interessant.